Aktuell
31. Mai 2019
Tipps für den Hauskauf
Letztens haben wir Ihnen Tipps für den Hausverkauf an die Hand gegeben. Heute beschäftigen wir uns mit der anderen Seite, dem Hauskauf. 1. Zeit nehmen Hier gilt das gleiche wie beim Hausverkauf. Attraktive Angebote sind natürlich verlockend und schöne Häuser schnell wieder vom Markt, allerdings sollten Sie Geduld haben und eine Immobilie nur kaufen, wenn Sie Ihnen wirklich gefällt und Sie sich leisten können. Denn wichtig ist: beim Grundstückskaufvertrag gibt es kein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Ein unterzeichneter Vertrag wirkt bindend und nach kurzer Zeit schon wieder zu verkaufen, ist oft nur mit Verlust möglich.   2. Kaufen Sie nur, was Sie gesehen und geprüft haben Die Inaugenscheinnahme der neuen Immobilie ist meist der aufregendste Schritt, wenn man sich entschließt eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen. Hierbei entscheidet meinst das erste Gefühl und die Intuition. Trotzdem sollte man sich die Zeit nehmen und das Umfeld (Lage, Infrastruktur, Nachbarn) genau anschauen. Bevor es zur Vertragsunterzeichnung kommt, sollten Sie einen zertifizierten Gutachter zurate ziehen, dieser kann verstecke Mängel erkennen und eine Preiseinschätzung liefern. Abschließend sollten Sie sich noch eine Anliegerbescheinigung ausstellen lassen, daraus können Sie erkennen, ob Erschließungsanlagen für ihr neues Grundstück vollständig und bezahlt sind, damit später nicht noch Zusatzkosten anfallen.   3. Kaufpreis Sie haben eine passende Immobilie gefunden? Super! Dann sollten Sie nun die Finanzierung und den Preis festmachen. Denken Sie daran, dass bei einem Angebotspreis meist ein Verhandlungsspielraum gegeben ist, wobei es immer auf die Lage der Immobilie ankommt. In beliebten Regionen mit großer Nachfrage ist in der Regel weniger Zeit und Spielraum zum Pokern beim Immobilienpreis. Wer davon ausgeht, dass er einziger Interessent ist, kann sich ruhig etwas längere Bedenkzeit einräumen und ein mutigeres Gebot abgeben. 4. Finanzierung Bevor Sie den Notar damit beauftragen, einen Kaufvertrag zu entwerfen, sollte Ihre Finanzierung wenigstens grundsätzlich geklärt sein. Dafür muss der Darlehensvertrag noch nicht unterschrieben sein. Jedoch sollte die Bank Ihnen bereits signalisiert haben, dass bei Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen die Finanzierung kein Problem sein wird. Das sollte Ihnen Ihr persönlicher Bankberater bestätigen und kein Finanzierungsvermittler aus dem Internet! 5. Abwicklung und Übergabe Es lässt sich nicht allgemein beantworten, wie lange es dauert, bis die Voraussetzungen für die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung vorliegen. Normalerweise kann man davon ausgehen, dass nach Vertragsunterzeichnung mindestens vier Wochen vergehen, bis dem Notar die zur Abwicklung benötigten Unterlagen vorliegen. Im Notarvertrag ist geregelt, wann die Übergabe erfolgt und welche Bestandteile des Hauses an den Käufer übergehen. Achten Sie darauf, dass alle getroffenen Vereinbarungen auch eingehalten werden!